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  Was ist REACH?

 

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).
Diese neue EG-Verordnung zentralisiert das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01.06.2007 in Kraft getreten.

Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Chemikalien sollen generell so hergestellt und angewendet werden, dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt möglichst gering bleiben. REACH basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Nach dem Prinzip "no data, no market" dürfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind. Jeder Hersteller oder Importeur, der seine Stoffe, die in den Geltungsbereich von REACH fallen, in Verkehr bringen will, muss für diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen.

Die ECHA, eine Agentur in Helsinki, übernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH. Gleichzeitig begann am 1. Juni 2008 die halbjährliche Vorregistrierungsfrist für bestimmte Stoffe. Die Vorregistrierung ist der eigentlichen Registrierung vorgeschaltet. Sie dient der Bildung von Foren, innerhalb derer sich unterschiedliche Hersteller und Importeure von gleichen Stoffen austauschen sollen. Im Gegenzug erhalten die Hersteller/Importeure mit der kostenlosen Vorregistrierung, je nach Stoffmengen und -eigenschaften, verlängerte Fristen für die Registrierung.

Die Datenanforderungen steigen mit dem Mengenband des zu registrierenden Stoffes. Neben einem technischen Dossier kann die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichtes erforderlich werden. Bei gefährlichen und besorgniserregenden Stoffen (z. B. krebserregende oder persistente Stoffe) müssen im Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenarien ermittelt werden. Dies sind quantitative oder qualitative Abschätzungen der Dosis/Konzentration des Stoffes, die gegenüber dem Mensch und der Umwelt exponiert sind oder sein können. Dabei muss der komplette Lebenszyklus des Stoffes (von der Herstellung über die Verwendung bis zur Entsorgung) berücksichtigt werden. Bevor neue Wirbeltierstudien zur Ermittlung von toxikologischen und ökotoxischen Daten durchgeführt werden, besteht die Pflicht zur Erkundigung innerhalb des nach der Vorregistrierung gebildeten Forums, ob schon entsprechende Daten vorliegen. REACH verpflichtet hier die Hersteller/Importeure zur Datenteilung.

Nach der Registrierung wird ein Arbeitsplan für die Bewertung der Stoffe durch die Mitgliedstaaten erstellt. Besonders besorgniserregende und verbreitete Stoffe werden priorisiert. Die Bewertung kann unter anderem ein Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren von Stoffen nach sich ziehen. Bei dem Beschränkungsverfahren können einzelne Verwendungen des Stoffes verboten werden. Bei zulassungspflichtigen Stoffen sind hingegen alle Verwendungen verboten, es sei denn, es wurde eine Zulassung für eine bestimmte Verwendung erteilt.

Eine weitere Besonderheit von REACH ist die Erweiterung der Kommunikation in der Lieferkette. Nachgeschaltete Anwender erhalten zusätzliche Aufgaben und Pflichten. Sie müssen ihren vorgeschalteten Herstellern oder Importeuren von registrierungspflichtigen Stoffen (siehe Geltungsbereich) Informationen über die genaue Verwendung liefern, damit dieser die Verwendung in seinen Angaben zur Exposition (im technischen Dossier) und ggf. in seinen Expositionsszenarien berücksichtigen kann und geeignete Risikominderungsmaßnahmen empfehlen kann. Die Verwendung wird dann zu einer "identifizierten Verwendung".
Der nachgeschaltete Anwender hat die Pflicht, die Risikominderungsmaßnahmen anzuwenden. Identifiziert der Hersteller/Importeur die einzelne Verwendung nicht (weil z. B. aus seiner Sicht das Risiko dieser Verwendung zu groß ist) oder will der nachgeschaltete Anwender zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen die Verwendung gar nicht mitteilen, muss der nachgeschaltete Anwender ggf. einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen. Bei zulassungspflichtigen Stoffen kann der nachgeschaltete Anwender einen eigenen Zulassungsantrag für seine Verwendung einreichen.

Hersteller oder Importeure, welche Stoffe als solche und/oder Stoffe in Zubereitungen mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder in die Europäische Union importieren, fallen in den Geltungsbereich von REACH. Dabei wird beim Begriff "Stoff" zwischen Phase-in-Stoffen und Non-Phase-in-Stoffen unterschieden.
Phase-in-Stoffe sind:
- Stoffe, die in EINECS gelistet sind;
- No-longer-Polymere (NLP);
- Stoffe, die in der EU hergestellt worden sind, aber vom Hersteller/Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH nicht in Verkehr    gebracht wurden, z. B. werksinterne Stoffe (entsprechende Nachweise über die Zeit der Produktion und, dass die Stoffe nicht an Dritte    weitergegeben wurden, müssen vorhanden sein.).

- Alle anderen Stoffe sind Non-Phase-in-Stoffe.

Nicht in den Geltungsbereich von REACH fallen:
- Abfall
- Polymere
- Nicht-isolierte Zwischenprodukte
- Radioaktive Stoffe
- Stoffe im Transit (Zollüberwachung)

Im Folgenden sind weitere Stoffe aufgeführt, die von der Registrierung ausgenommen sind (nicht aber von der Bewertung mit einem
eventuellen Beschränkungs- oder Zulassungsverfahren):
- Stoffe, die im Rahmen des Recyclings zurückgewonnen werden (soweit der ursprüngliche Stoff registriert ist);

Der Zeitplan im Überblick:

1. Juni 2007 Inkrafttreten von REACH
1. Juni 2008 Beginn der Vorregistrierung
1. Dezember 2008 Ende der Vorregistrierung
1. Januar 2009 Veröffentlichung der vorregistrierten Stoffe
1. Juni 2009 ECHA schlägt Stoffe für Anhang XIV vor
1. Dezember 2010 Ende der Registrierungsfrist für Stoffe 1.000 t/a CMR-Stoffe 1 t/a Umweltgefährliche Stoffe 100 t/a
1. Dezember 2011 Erster Arbeitsplan für die Bewertung ist fertiggestellt
1. Juni 2013 Ende der Registrierungsfrist für Stoffe 100 t/a
1. Juni 2018 Ende der Registrierungsfrist für Stoffe 1 t/a

Die komplette REACH-Verordnung kann unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.reach-helpdesk.de/de/Verordnung/Reach-Verordnung.html?__nnn=true #

 

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