Sehr verehrte Kunden,
aufgrund der vielen Anfragen bezüglich REACH, möchten wir
Ihnen hiermit folgende Informationen zum REACH-Status zur Verfügung
stellen.
Wir als Lieferant von Chemikalien für die Leiterplattenindustrie,
sind Hersteller von Zubereitungen und werden somit gemäß
REACH-Verordnung als nachgeschalteter Anwender eingestuft.
Dies bedeutet, das BECE selbst keine Stoffe registrieren muss, die Registrierung
ist die Aufgabe des Importeurs oder Herstellers der Stoffe die wir einkaufen,
sodass zukünftig nur registrierte Rohstoffe in den Zubereitungen
eingesetzt werden dürfen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt weder
Anfragen noch Fragebögen oder Erklärungen konkret beantworten
oder unterzeichnen können.
Als nachgeschalteter Anwender sind wir ein weiteres Glied in der Lieferkette
und müssen auf die rechtlich nicht verbindlichen Aussagen unserer
Lieferanten vertrauen.
Unsere Aufgabe besteht hauptsächlich darin,